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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Genossenschaft

Was ist eine Genossenschaft?

  • Eine Wohnungs (-bau-) genossenschaft ist eine Selbsthilfeeinrichtung zur Schaffung von gutem und preiswerten Wohnraum. Die Genossenschaft baut, finanziert und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder.
  • Die Genossenschaft basiert auf der Grundlage von Selbstverantwortung und Selbsthilfe und ist demokratisch organisiert. Gewinne fließen vorrangig in den Wohnungsbau, die Wohnungssanierung oder Gestaltung von Außenanlagen.
  • Mehr über die Struktur einer Genossenschaft erfahren Sie unter Rubrik „Die HEIMSTÄTTEN“.

 

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied der Genossenschaft?

  • Die Mitgliedschaft muss persönlich beantragt werden. Das geschieht in der Regel im Zusammenhang mit einem konkreten Mietangebot. Mitglieder beteiligen sich am Geschäftsguthaben der Genossenschaft mit den so genannten Genossenschaftsanteilen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft sind zwei Anteile zu je 155,00 Euro zu zeichnen. Das Eintrittsgeld beträgt 40,00 Euro. Weitere Anteile richten sich nach dem Mietgegenstand.

Welche Rechte erwachsen aus der Mitgliedschaft?

  1. Die Mitgliedschaft berechtigt, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen, als z.B. Wohnraum anzumieten.
  2. Jedes Mitglied hat Stimmrecht auf der Generalversammlung.

 

Genossenschaftsanteile

Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile?

  • Ein Anteil entspricht 155,00 Euro.
  • Für die Mitgliedschaft in der HEIMSTÄTTEN-Genossenschaft sind zwei Anteile zu zeichnen. Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft sind je nach Wohnungsgröße bzw. Mietgegenstand weitere Anteile zu erwerben.
Wohnraum
bis 35 m² ein Anteil
bis 45 m² zwei Anteile
bis 55 m² drei Anteile
bis 65 m² vier Anteile
bis 75 m² fünf Anteile
bis 85 m² sechs Anteile
über 85 m² sieben Anteile

 

Gewerberaum
bis 100 m² acht Anteile
bis 300 m² zehn Anteile

 

Garten und Stellplätze
je Garten ein Anteil
je Fahrzeugstellplatz ein Anteil

Wann sind die Anteile zu zahlen?

  • Die Anteile sind nach Zulassung durch den Vorstand sofort fällig. In sozial begründeten Fällen kann der Vorstand Raten vereinbaren.

Wofür werden die Anteile verwendet?

  • Das eingezahlte Geld kommt der gesamten Genossenschaft zu Gute. Es wird für Sanierungen, Neubauten, Rücklagen usw. satzungsgemäß verwendet. Über die Verwendung wacht die Vollversammlung.

Wann werden die Anteile zurückgezahlt?

  • Die eingezahlten Anteile werden bei einem Austritt aus der Genossenschaft frühstens nach 1½ Jahren zurückgezahlt. Zinsen kommen der Genossenschaft zu Gute.

 

Miete

Wie stabil ist der Mietzins?

  • Die Höhe der Miete richtet sich nach vielfältigen Faktoren. Die Miete wird nur im gesetzlichen vorgegebenen Rahmen erhöht.

Was sind die Nebenkosten?

  • Neben der (Kalt-)Miete werden Vorauszahlungen auf die Nebenkosten (oder auch: Betriebskosten) fällig. Sie beinhalten zum Beispiel Kosten für die Heizungsanlage und den Verbrauch, Warm- und Kaltwasserkosten, Grundstückssteuern, Versicherungen und Hausmeisterdienste.

 

Beachten Sie:
Die Antworten sollen nur eine grobe Orientierung geben.

Maßgebend ist die Satzung:
der HEIMSTÄTTEN-Genossenschaft Jena eG.